Die Satzung ist eine meist schriftlich niedergelegte Rechtsnorm einer Organisation.
Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie, sie hat nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm. Zu den satzungsgebenden Organisationen gehören im Privatrecht Gesellschaften oder Vereine. Bei einigen Rechtsformen (wie Aktiengesellschaften und GmbH's) wird auch deren Gesellschaftsvertrag als Satzung bezeichnet.
Häufig sind Satzungen auch bei eingerragenen Vereinen zu finden. Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschlandaus §§ 57, 58 BGB.
Die Erstellung und Beratung von Satzungen gehört zum Grundwerkhandzeug eines jeden zivilrechtlich ausgelegten Juristen. Für sämtliche Frage zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie können mich unter dem hier angezeigten Kontaktformular erreichen.
Inhaber
Rechtsanwalt
Franz Steinau, LL.M.
Kanzlei Steinau
Radlkoferstraße 2
81373 München
Telefon: + 49 (0) 89 74 11 85 348
Mobil: + 49 (0) 176 70 40 75 50
E-Mail: fsteinau@kanzlei-steinau.de
USt-IdNr.: DE 311978325