Der Kaufvertrag ist ein gesetzlich normierter Vertragstyp. Er besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot & Annahme bezeichnet werden. Die an einem Kaufvertrag beteiligten Parteien werden als Käufer & Verkäufer bezeichnet. Durch den Kaufvertrag verpflichtet der Verkäufer zur Übereignung gem. § 929 BGB einer Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang & Übergabe der Kaufsache. Häufig wird diese im Sprachgebrauch auch als Lieferung genannt. Dem Käufer wird im Gegenzug die Pflicht auferlegt, den Kaufpreis zu bezahlen & den Kaufgegenstand abzunehmen. Geregelt wird der Kaufvertrag in den Normen § 433 BGB bis § 479 BGB.
Vom gesetzlichen Kaufrecht abweichende Vereinbarungen können nicht nur für den Einzelfall getroffen werden. Viel häufiger ist im Wirtschaftsleben, dass solche abweichenden Vereinbarungen in den AGB (Allg. Geschäftsbedingungen) enthalten sind, die von einer Vertragspartei gestellt werden und in den Vertrag einbezogen werden.
Ferner gibt es weitere Regelungen unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, etwa für besondere Vertriebsformen wie Haustürgeschäfte (in § 312 BGB & § 312a BGB) und Fernabsatzverträge, mittlerweile "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" genannt (in § 312b BGB ff.), die ein u.a. ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB, § 356 BGB vorsehen.
Weiter von Bedeutung im Kaufrecht ist das Thema über die Haftung für Sachmängel. Hierüber hinaus können der Verkäufer oder ein Dritter (zum Beispiel der Hersteller) im Kaufvertrag eine Garantie übernehmen, vgl. § 443 BGB.
Das Kaufrecht kann sich dabei über alle möglichen Dinge erstrecken. Hierunter zählen Geschäfte des alltäglichen Lebens, wie Bezahlen an einer Kasse. Komplexer wird es jedoch bei Vorgängen wie einem Hauskauf mit dazu gehöriger Garage. Hierbei gilt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten, um sich für den Ernstfall abzusichern. Ebenso bietet das Recht der Fernabsatzverträge, nicht zuletzt durch die erst kürzlich erfolgte Reform für Laien erhebliche Probleme, gerade was Käufe angeht, die über das Internet getätigt wurden. Besonders häufig stehen dabei die Hin- und Rücksendekosten im Mittelpunkt.
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