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Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) & die Wirkungen von Verträgen regeln. Hierunter zählen gängigerweise der Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und der Reisevertrag. Auf Grund der im Zivilrecht herrschenden Privatautonomie ist es aber möglich, alle möglich nur denkbaren Verträge zu schließen, solange diese nicht gegen ein Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Hierzu gehört ebenso das Recht der allg. Geschäftsbedingungen (kurz AGB) & das Recht der Vereinssatzungen.
Das Schadensrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Schadensersatzanspruch sowohl aus vertraglichen, als auch aus deliktischen Handlungen ergeben kann. Als Rechtsfolge kann dabei ein Schadensersatz, Schmerzensgeld, aber auch andere Schadensposten wie z.B. der entgangene Gewinn geltend gemacht werden.
Inhaber
Rechtsanwalt
Franz Steinau, LL.M.
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