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Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- & bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
Inhaber
Rechtsanwalt
Franz Steinau, LL.M.
Kanzlei Steinau
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81373 München
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