Die Einnahme von Drogen im Straßenverkehr kann eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen.
Deshalb bestraft der Gesetzgeber Personen, die mit Drogen am Steuer unterwegs sind, mit hohen Geldbußen und weiteren Maßnahmen. Sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und die nachfolgende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können in Betracht kommen.
Das Bußgeld für die Tat „Drogen am Steuer“ ist gestaffelt. Je nachdem, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Vergehen handelt, was sich der Betroffene leistet, kann die
Höhe der Folgen ausfallen.
Werden Sie also mit Drogen am Steuer erwischt, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen:
- 1. Verstoß gegen das BtMG im Verkehr: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- 2. Verstoß gegen das BtMG im Verkehr: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
- 3, Verstoß gegen das BtMG im Verkehr: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
Zudem handelt es sich hierbei um eine Straftat, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Drogenverstöße ahndet. Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen,
folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann die Behörde aber auch im Einzelfall absehen.
Dies vor allem dann, wenn es sich um geringe Mengen handelt. Die Grenzen hierfür legt jedes Bundesland individuell fest.
Das Delikt „Drogen am Steuer“ kann aber noch weitere Strafen nach sich ziehen. Sollten Sie – selbst mit geringen Mengen im Blut – den Straßenverkehr sowie weitere
Verkehrsteilnehmer gefährden, drohen neben Punkten in Flensburg auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die konkrete Strafe ist aber auch abhängig davon, welche Drogen genau im Spiel waren. So wird bspw. die Verwendung von Kokain härter bestraft, als die Einnahme von Cannabis (THC).
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist grds. zeitlich beschränkt und wird in der Regel auf 1, 2 oder 3 Monate festgestelt. Wurde ein solches Fahrverbot angeordnet hat der Führerscheinbesitzer eine gewisse Zeit lang zu Verfügung, den Führerschein abzugeben. Nach Ablauf dieser Zeit bekommt er ihn jedoch wieder ausgehändigt.
Ein Führerscheinentzug hat hingegen grds. die Folge, dass ein Führerschein eingezogen und damit quasi "ungültig" gemacht wird. D.h. der Führerscheinbesitzer verliert seine Fahrerlaubnis dauerhaft ohne einen zeitlichen Höchstrahmen.
Wann droht ein Führerscheinentzug und was kann man machen?
In besonders harten Fällen kann die zuständige Behörde aber auch den Führerscheinentzug infolge von Drogen am Steuer anordnen.
Für den Fahrer bedeutet das, dass er eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist abwarten muss, bis er die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann. Jedoch prüft die betreffende Führerscheinstelle in jedem Fall individuell, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Da Drogen im Straßenverkehr zu gefährlichen Unfällen führen können, muss der Verkehrsteilnehmer in der Regel an einer MPU teilnehmen, um den Führerschein wiederzuerlangen.
Gibt es spezielle Regelungen für Drogenkonsum am Steuer in der Probezeit?
In der Regel zieht ein Verstoß während der Probezeit die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und kostenpflichtige Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach sich. Konkret lässt sich dies jedoch wieder erst am Einzelfall sagen.
Was nun?
Das Themengebiet Drogenkonsum am Steuer zieht einige wichtige für den Einzefall abhängigen Fragen nach sich. Gerade hier sind Sie gut beraten, bevor sie bspw. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Widerspruch gegen die Anordnung des Entzuges der Fahrerlaubnis einlegen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerade auf Grund kurzer Einspruchs- bzw. Widerspruchsfristen ist es ratsam schnell rechtlichen Rat zu suchen. Hierfür stehe ich Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort.
Sie können mich unter dem hier angezeigten Kontaktformular erreichen.
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Franz Steinau, LL.M.
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