BITTE BEACHTEN SIE, DASS FOLGENDE AUSFÜHRUNGEN TEILWEISE SEHR ALLGEMEIN GEHALTEN SIND UND ALLEIN DER ERSTEN INFORMATION UND ÜBERSICHT DIENEN. DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN KÖNNEN DAHER NIEMALS EINE KOMPETENTE & INDIVIDUELLE RECHTSBERATUNG ERSETZEN!
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens & umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts & des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einem Gesetz erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.
Ich habe versucht, einzelne sich aus dem Verkehrsrecht ergebendenen Probleme anhand folgender Themenkomplexe leicht verständlich für Sie aufzuarbeiten & Sie grob über die Inhalte und Möglichkeiten zu informieren:
Inhaber
Rechtsanwalt
Franz Steinau, LL.M.
Kanzlei Steinau
Radlkoferstraße 2
81373 München
Telefon: + 49 (0) 89 74 11 85 348
Mobil: + 49 (0) 176 70 40 75 50
E-Mail: fsteinau@kanzlei-steinau.de
USt-IdNr.: DE 311978325