Bei einem Übergabeprotokoll handelt es sich um die schriftliche Niederlegung zum Zustand eines Mietobjekts bei der Übergabe an den Mieter beim Einzug in die Wohnung bzw. an den Vermieter beim Auszug. Es dient dazu, etwaige vom Mieter verursachte Schäden bzw. bestehende Mängel der Wohnung bei Einzug oder Auszug festzuhalten.
Rechtlich vorgeschrieben ist das Übergabeprotokoll nirgendwo. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen ein Protokoll bei der Wohnungsübergabe anzufertigen, denn mit dessen Hilfe können Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich des Wohnungszustandes bei Übergabe vermieden werden.
Die Begründung und Festlegung von im Mietvertrag geregelten Schönheitsreparaturen & anderen Renovierungs- & Reparaturvorhaben kann somit danach erfolgen. Auch die Verantwortlichkeit für etwaige Schäden ist mit einem Wohnungsübergabeprotokoll nachvollziehbarer.
Ob Sie oder Ihr Mieter verpflichtet sind, zu renovieren können Sie anhand dieser Check-Liste beurteilen:
Da ein Wohnungsübergabeprotokoll den Zustand eines Mietobjektes zum Zeitpunkt der Übergabe festhalten soll, sind sollte das Datum der Wohnungsübergabe, das Datum des Ein- und Auszugs, die Nennung des Mietobjekts, ggf. Ausstattung, die Nennung des Vermieters, Mieters und eventueller Zeugen sowie festgestellte Mängel und Schäden (Wohnungsmängel, beschädigte Einrichtungen) dort aufgelistet sein.
Darüber hinaus kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Stichpunkte zur Übergabeverhandlung (z. B. Vereinbarungen zu etwaigen Schönheitsreparaturen), Zählerstände, die Schlüsselübergabe, die Vereinbarung einer Mietkaution, etwaige Nachfristsetzungen oder Vereinbarungen zu Kostenübernahmen zu dokumentieren.
Zur gegenseitigen Anerkennung des Wohnungsübergabeprotokolls ist dies von Vermieter und Mieter sowie gegebenenfalls von Zeugen zu unterschreiben & sollte in mehrfacher Ausfertigung den jeweiligen Parteien nach erfolgter Wohnungsbesichtigung ausgehändigt werden.
Bei Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Behebung eventueller Mängel besteht grds. Beweispflicht für beide Parteien. Da der Nachweis der Verursachung von Schäden nach Wohnungsübergabe jedoch meist schwer zu erbringen ist, kann ein Wohnungsübergabeprotokoll diesen Schwierigkeiten vorbeugen. Falls sich Mieter oder Vermieter weigern ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, können sie rein rechtlich auch nicht dazu angehalten werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, mit Zeugen einen entsprechenden Wohnungsdurchgang durchzuführen & die entdeckten Mängel protokollarisch festzuhalten. Für die Anerkennung eines Wohnungsübergabeprotokolls vor Gericht sind die Unterschriften von Mieter, Vermieter und gegebenenfalls Zeugen aus praktischer Sicht von hoher Bedeutung.
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Franz Steinau, LL.M.
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