Die Maklerprovision bzw. auch Courtage genannt, ist eine Gebühr, die Immobilienmakler erhalten, wenn sie eine Immobilie erfolgreich an den Interessenten vermittelt haben, was dann der Fall ist, wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Es ist somit erfolgsabhängiges Honorar. Ob der Makler hierfür großen Aufwand hatte und wie lange er dafür gebraucht hat, ist für die Höhe der Provision nicht weiter relevant.
Eine Maklerprovision entfällt, wenn der Makler eine Sozialwohnung vermittelt hat oder wenn er gleichzeitig Vormieter, Vermieter oder Verwalter der Wohnung ist. Auch bei verwandtschaftlichen Verhältnissen zum Vermieter kann eine Maklerprovision kritisch sein.
Zwischen Eigentümer oder Interessent & dem Makler besteht ein Vertrag auf Grundlage des § 652 BGB. Dabei gibt es keine Formvorschrift, er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ebenso ist ein konkludenter Vertragsschluss denkbar, d.h. durch schlüssiges Verhalten.