Als Abfindung wird grds. eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bezeichnet, die auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.
Abfindungen werden in der Regel gezahlt aufgrund außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleiches über die Wirksamkeit einer Kündigung oder auf Grund eines Aufhebungsvertrages. Weiter ist auch eine Abfindung wegen der gesetzlichen Regelung des § 1a KSchG denkbar sowie ein Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG. Ferner kann sich eine Abfindung auch aus einem Tarifvertrag oder eines Sozialplans (vor allem bei Massenentlassungen der Fall) ergeben oder aus einem gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG.
Weil das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) von seiner gesetzgeberischen Intention auf den Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses abzielt, sind dort Abfindungszahlungen für den Regelfall nicht vorgesehen. Das Kündigungsschutzgesetz ist ein Bestandsschutzgesetz und kein "Abfindungsgesetz". Jedoch wird bei Kündigungsschutzstreitigkeiten die Vergleichsquote in der Praxis prozentual sehr hoch sein.
Es gibt keine feste gesetzliche Regelung für die Höhe der Abfindung. Wenn nicht menschliche oder soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen, sondern nur betriebswirtschaftliche Überlegungen ausschlaggebend sind, ist das Prozessrisiko entscheidend. Mit einer Abfindung kauft sich der Arbeitgeber sozusagen von seinem Prozessrisiko frei und er beschränkt sein Annahmeverzugslohnrisiko. Das Prozessrisiko ist eine Frage des Einzelfalles. Häufig ist das Prozessrisiko objektiv nicht sicher einschätzbar. Noch häufiger ist, dass selbst ein objektiv einschätzbares Risiko subjektiv von den Parteien nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Die Höhe der Abfindung ist dabei Verhandlungssache. Ein Arbeitnehmer ist typischerweise psychisch, wirtschaftlich oder intellektuell unterlegen, weshalb es ratsam ist, sich von einem Rechtsanwalt helfen zu lassen. Auf der anderen Seite des Arbeitgebers ist es ebenso ratsam sich rechtlich beraten zu lassen. Andernfalls zahlen Sie auf Grund ungeschickter Verhandlungsweisen einen sehr viel höheren Betrag als eigentlich angemessen wäre. Lassen Sie sich hierfür vorab von uns beraten.
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